Aktuelles

Vereinigung der Freunde

Die Vereinigung der Freunde des Franziskanerklosters

Drei Werte leiten unsere Vereinigung: das Teilen, die Einfachheit und die Gastfreundschaft.

Ausdruck finden diese Werte in gemeinsamen Veranstaltungen wie Vorträgen, Führungen oder Konzerten und im freundschaftlichen Austausch.

Um die Botschaft der Franziskaner weiter zu verbreiten, wollen wir ein Netzwerk schaffen und neue Mitglieder gewinnen, auch über die Kantonsgrenzen hinaus.

Anne Maillard
Präsidentin der Vereinigung

Die Franziskaner,
760 Jahre Tradition in Freiburg

Seit 1256 in Freiburg, hat die franziskanische Gemeinschaft Leben und Geschichte der Stadt mitgeprägt.

Die Gemeinschaft der Franziskaner pflegt und hegt zahlreiche Kulturschätze. Verdient gemacht haben sich ihre Mitglieder aber auch in den Bereichen Schule, Kultur und Wissenschaft.

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Mitgliedschaft

Als Mitglied der Vereinigung der Freunde des Franziskanerklosters nehmen Sie an den Anlässen teil.

Helfen Sie uns mit einer Gabe!

Statuten

A. Allgemeines (Zweck und Mitgliedschaft)

Art. 1 (Sitz und Zweck)

Unter dem Namen „Freunde des Franziskanerklosters Freiburg“ besteht im Sinne von Art. 60ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Freiburg.

Die Vereinigung verfolgt als Zweck die Erhaltung, die Bekanntmachung und die finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft der Franziskaner-Konventualen in Freiburg, um damit ihre kulturell-künstlerischen, ihre karitativ-sozialen und ihre wissenschaftsorientierten Bemühungen zu unterstützen.

Sie ist auf unbestimmte Dauer angelegt.

Sie verfolgt keinen gewinnorientierten oder wirtschaftlichen Zweck.

Art. 2 (Mitgliedschaft)

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Über deren Auf-nahme beschliesst der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, der jederzeit auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen kann, und durch Ausschluss, den der Vorstand ohne Angabe von Gründen beschliessen kann.

B. Organisation

Art. 3 (Organe)

Organe des Vereins sind:

  1. die Generalversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Rechnungsrevisoren
Art. 4 (Generalversammlung)

Die Generalversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Traktanden einbe-rufen, wenn es die Umstände erfordern, jedoch wenigstens einmal jährlich. Die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung erfolgt, wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangt.

Art. 5 (Befugnisse)

Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:

  1. die Wahl des Vorstands und seines Präsidenten;
  2. die Wahl der Rechnungsrevisoren;
  3. die Aufsicht über die Tätigkeit des Vorstandes, den sie aus wichtigen Gründen abberufen kann;
  4. die Abnahme der Jahresrechnung;
  5. die Festsetzung des Mitgliederbeitrages;
  6. die Beschlussfassung über Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins.

Über Gegenstände, die sich nicht auf der Traktandenliste finden, kann die Generalversamm-lung keinen Beschluss fassen.

Art. 6 (Vorstand)

Der Vorstand besteht aus wenigstens sieben Mitgliedern. Er wird von der Generalver-sammlung auf vier Jahre gewählt und konstituiert sich unter Vorbehalt von Art. 5 litt. a selbst.
Er vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung, besorgt die Angelegenheiten des Vereins und verwaltet das Vereinsvermögen.
Er führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage des Vereins.
Ihm obliegt insbesondere:

  1. die Beschlussfassung über die Verwendung des Vereinsvermögens im Rahmen des Vereinszweckes;
  2. die Veranstaltung von eventuellen Zusammenkünften der Mitglieder zu kultureller oder religiöser Betätigung und Kontaktnahme mit dem Kloster und unter sich;
  3. die Aufnahme und der eventuelle Ausschluss von Mitgliedern.

Seine Mitglieder erfüllen ihre Verpflichtungen ehrenamtlich.

Art. 7 (Rechnungsrevisoren)

Es werden auf vier Jahre zwei Rechnungsrevisoren gewählt, welche jeweils die Vereins-rechnung überprüfen und der Vereinsversammlung hierüber schriftlich Bericht erstatten. Die Vereinsversammlung kann für die Rechnungsprüfung ein Treuhandbüro beauftragen.

C. Vertretung

Art. 8 (Vertretung)

Der Vorstand vertritt die Vereinigung nach aussen. Im Allgemeinen sind dies der Präsident oder der Vizepräsident. Rechtsverbindliche Angelegenheiten bedürfen einer Doppel-Unter-schrift mit jener der Präsidenten oder des Vizepräsidenten.

Art. 9 (Geldmittel, Vereinsjahr und Verantwortung)

Zur Erreichung des Vereinszweckes verfügt der Verein über Einkünfte, die durch Mitglieder-beiträge, durch Schenkungen und Vermächtnisse geleistet werden. Das Vereins- und Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen; jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 10 (Statutenänderung und Auflösung)

Zur Vornahme von Statutenänderungen und zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

Im Fall der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinschaft des Franziskanerklosters Freiburg, die einen ähnlichen Zweck verfolgen wird.

 

Also beschlossen an der Generalversammlung vom 19. März 2012.

Komitee

  • Yvonne LEHNHERR, Freiburg, Präsidentin
  • Rudolf J.MERKLE, Freiburg, Vizepräsident
  • Philippe FREIN, Marly, Kassier
  • P. Pascal MARQUARD, Zollikon, Sekretär

Beisitzende:

  • Catherine BOSSHART-PFLUGER, Freiburg
  • Bruder Daniele BROCCA OFMConv., Guardian, Freiburg
  • Fr. Adrian COŞA, OFMConv., Freiburg
  • Laurent DIETRICH, Freiburg
  • Charles FOLLY,  Alterswil

Kontakt

Vereinigung der Freunde
des Franziskanerklosters

Murtengasse 6-8
1700 Freiburg

info@freunde-cordeliers.ch